Offener Brief zum Deutsch-Brasilianischen Atomabkommen
Im Jahr 1975 schlossen die deutsche Bundesregierung und die Föderative Republik Brasilien (damals unter der Militärdiktatur) das deutsch-brasilianische Abkommen über die „Zusammenarbeit auf dem Gebiet der friedlichen Nutzung der Kernenergie“. Das Abkommen sieht den Bau von bis zu acht Atomkraftwerken in Brasilien unter deutscher Beteiligung vor; bis heute sind gerade einmal zwei Reaktoren, Angra 1 und Angra 2, fertig gestellt worden. In den vergangenen Jahren billigte die Bundesregierung aber im jährlichen Rhythmus Genehmigungen für den Export von angereichertem Uran aus Gronau nach Brasilien. Und für den Export von Uranbrennstäben aus Lingen nach Brasilien billigte die Bundesregierung allein in 2023 und 2024 drei Exportgenehmigungen. Die aktuellste Uranbrennstab-Lieferung verließ Lingen am 21. Mai 2024 Richtung Brasilien.
„Damit ist klar, dass das uralte Atomabkommen mit Brasilien noch immer die Grundlage für regelmäßige Atomgeschäfte zwischen Deutschland und Brasilien ist. Deutschland ermöglicht somit weiterhin den Aufbau und den Betrieb der brasilianischen Atomanlagen. Damit sollte nach 50 Jahren endlich Schluss sein. Wir fordern von der Bundesregierung einen klaren Schnitt und die Kündigung des von Anfang an fehlgeleiteten Atomabkommens. Die Zukunft liegt in der Kooperation auf dem Felde der Erneuerbaren Energien,“ so Matthias Eickhoff vom Aktionsbündnis gegen Atomanlagen.
„Wir dürfen nie vergessen, dass jede Atomanlage ein potenziell entscheidender Schritt zur militärischen Nutzung ist. Atomenergie und Atomwaffen sind und bleiben eng miteinander verknüpft und ein Land, das wie Deutschland den Atomausstieg beschlossen hat, sollte sich zugunsten einer friedlichen Welt ohne Atomwaffen aus allen Bereichen dieser Industrie zurückziehen“, erklärt Angelika Claußen von den Internationalen Ärzt*innen zur Verhütung des Atomkrieges (IPPNW).
Mit ihrem offenen Brief fordern die 30 Organisationen von Außenministerin Minister Anna-Lena Baerbock, Wirtschaftsinnister Robert Habeck und Umweltministerin Steffi Lemke schnelles Handeln und die sofortige Kündigung. Turnusgemäß läuft die Kündigungsfrist am 18. November ab. Deshalb müssen die zuständigen Ministerien und die Bundesregierung ohne Zögern handeln.